Leistungen · Kommunaler Gesamtabschluss
Kommunaler Gesamtabschluss in Rheinland-Pfalz.
Der Gesamtabschluss ist Pflicht – aber keine Kämmerei kann ihn nebenher stemmen. Ich leiste die kaufmännischen Vorarbeiten und führe Ihre Beteiligungen zum „Konzern Kommune" zusammen. Prüffähig aufbereitet für die Stelle, die anschließend prüft.
Worum es geht
Der „Konzern Kommune" – in einem Abschluss.
Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise sind längst mehr als ihr Kernhaushalt: Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbände und Beteiligungsgesellschaften gehören dazu. Der kommunale Gesamtabschluss führt all das zu einem Bild zusammen – analog zum Konzernabschluss der Privatwirtschaft.
Das ist fachlich anspruchsvoll und bindet Kapazität, die in der Verwaltung ohnehin knapp ist. Genau hier setze ich an: Ich komme aus der Konzernkonsolidierung – in der Zentrale eines weltweit tätigen Konzerns habe ich Konzernabschlüsse nicht geprüft, sondern erstellt. Dieselbe Methodik bringe ich in die Kommune.
Leistungen
Die kaufmännischen Vorarbeiten
Konsolidierungskreis abgrenzen
Welche Einheiten voll, welche at equity, welche gar nicht einzubeziehen sind – sauber begründet und dokumentiert.
- Beteiligungsübersicht
- Einbeziehungsentscheidung
Voll- und Equity-Konsolidierung
Zusammenführung der Einzelabschlüsse, Abstimmung konzerninterner Beziehungen, Eliminierung von Zwischenergebnissen.
- Kapitalkonsolidierung
- Schuldenkonsolidierung
Prüffähige Aufbereitung
Dokumentierte Arbeitspapiere, nachvollziehbar für die Stelle, die den Abschluss anschließend prüft – und für die Politik lesbar.
- Arbeitspapiere
- Abstimmung mit der Prüfung
Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter
Das Ziel ist nicht, dass Sie mich dauerhaft brauchen. Ich baue die Struktur auf, danach kann Ihre Verwaltung den Abschluss selbst fortführen.
- Wissenstransfer
- Feste Abläufe
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Die Zusammenführung von Kernhaushalt, Eigenbetrieben, Anstalten öffentlichen Rechts, Zweckverbänden und Beteiligungen zum „Konzern Kommune" – analog zum Konzernabschluss der Privatwirtschaft.
Abgrenzung des Konsolidierungskreises, Voll- und Equity-Konsolidierung, Abstimmung interner Beziehungen und die prüffähige Aufbereitung für die anschließende Abschlussprüfung.
Nein. Ich leiste die kaufmännischen Vorarbeiten, die Ihre Verwaltung nicht nebenher stemmen kann. Die Prüfung selbst übernimmt die dafür zuständige Stelle.
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